Allgemeines Zivilrecht – Prozessführung

Das Zivilrecht, auch genannt Privatrecht, umfasst das gesamte Leben eines Menschen. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen ebenso wie zwischen Unternehmen und bildet die Grundlage für eine Vielzahl alltäglicher und wirtschaftlicher Rechtsgeschäfte. Rechtliche Fragestellungen entstehen dabei häufig dann, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden, erworbene oder hergestellte Sachen Mängel aufweisen, Schäden verursacht werden oder Uneinigkeit darüber besteht, welche Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten bestehen. 

Dabei steht nicht zwangsläufig die gerichtliche Auseinandersetzung im Vordergrund: Wo eine wirtschaftlich und rechtlich sinnvolle Lösung möglich ist, wirken wir gerne für Sie auf eine außergerichtliche Einigung hin. Lässt sich eine solche nicht erzielen, setzen wir berechtigte Ansprüche gerichtlich durch bzw. wehren unberechtigte Forderungen ab. 

Einen wesentlichen Teil des allgemeinen Zivilrechts bildet auch das Vertragsrecht. Verträge schaffen die rechtliche Grundlage für eine Vielzahl privater und wirtschaftlicher Beziehungen und legen die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest. Eine klare und vorausschauende Vertragsgestaltung trägt wesentlich zur Rechtssicherheit bei und kann Unklarheiten, Auslegungsfragen und spätere Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld vermeiden. 

Dabei erfordert nicht jede rechtliche Beziehung dieselbe Lösung. Gute Vertragsgestaltung orientiert sich vielmehr an den konkreten Bedürfnissen, Interessen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Beteiligten. Maßgeschneiderte und praktikable Vereinbarungen schaffen klare Verhältnisse und bilden die Grundlage für langfristig tragfähige Rechtsbeziehungen. 

Unsere Leistungen beinhalten insbesondere 

  • Prüfung, Geltendmachung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche, insbesondere im Schadenersatz- und Haftungsrecht sowie Gewährleistungsrecht 
  • Durchsetzung und Abwehr von Zahlungs- und Leistungsansprüchen 
  • außergerichtliche Verhandlungs- und Vergleichsführung 
  • gerichtliche Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche
  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen und Vereinbarungen 
  • Beratung bei der Änderung und Beendigung von Vertragsverhältnissen