Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht steht das Unternehmen sowie die rechtlichen Beziehungen des Unternehmens „nach innen und außen“ im Mittelpunkt.

Dabei greifen unterschiedliche Bereiche des Wirtschaftsrechts – vom Gesellschafts- und Konzernrecht über das Arbeitsrecht bis hin zum Wettbewerbs- und Steuerrecht – regelmäßig ineinander.

Die Anforderungen unserer Beratung im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sind dementsprechend hoch und vielfältig wie das Wirtschaftsleben selbst, daher steht für uns nicht nur die rechtliche Beurteilung einer einzelnen Frage im Vordergrund. Gerade im Gesellschaftsrecht müssen wirtschaftliche Auswirkungen, Entscheidungsstrukturen und die Interessen der beteiligten Personen mitgedacht werden. 

Wir beraten und begleiten Unternehmen, Unternehmer, Gesellschafter und Organmitglieder bei der Gestaltung ihrer rechtlichen Beziehungen ebenso wie bei der Lösung gesellschaftsinterner Konflikte. 

Unsere Leistungen beinhalten insbesondere 

  • Laufende Beratung in gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Fragen 
  • Gestaltung, Prüfung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen und sonstigen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen 
  • Gestaltung von Syndikats-, Beteiligungs- und Treuhandverträgen 
  • Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten zu ihren Rechten und Pflichten 
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen 
  • Beratung bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern sowie bei Veränderungen in der Gesellschafterstruktur 
  • Beratung, Vertretung und Vermittlung bei gesellschaftsrechtlichen Konflikten und Gesellschafterstreitigkeiten