Wir beraten Sie sowohl bei der vorsorgenden Gestaltung Ihrer persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse als auch im Falle einer Trennung oder Scheidung. Neben den damit verbundenen vermögens- und unterhaltsrechtlichen Fragen beraten und vertreten wir Sie auch in Angelegenheiten der Obsorge und des Kontaktrechts.
Unsere Leistungen beinhalten insbesondere
- Errichtung und Überprüfung vertraglicher Regelungen vor und während Ehe, der eingetragenen Partnerschaft und Lebensgemeinschaft
- Beratung zu den rechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen von Ehe, eingetragener Partnerschaft und Lebensgemeinschaft
- Errichtung und Überprüfung vertraglicher Regelungen über die Aufteilung des Vermögens im Scheidungs- bzw. Auflösungsfall
- Beratung und Vertretung bei einvernehmlichen und streitigen Scheidungen sowie in Verfahren über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse
- Beratung und Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten
- Beratung und Vertretung in Obsorge- und Kontaktrechtsangelegenheiten