Ehe- und Familienrecht

Mit Herz und Verstand ...

Familiäre Veränderungen können vielfältige rechtliche Fragen und weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. 

Gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten sind eine rasche und kompetente rechtliche Unterstützung sowie das notwendige Einfühlungsvermögen von besonderer Bedeutung. Eine sachliche und lösungsorientierte Vertretung Ihrer Interessen schafft dabei die Grundlage für tragfähige Lösungen. 

Wir beraten Sie sowohl bei der vorsorgenden Gestaltung Ihrer persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse als auch im Falle einer Trennung oder Scheidung. Neben den damit verbundenen vermögens- und unterhaltsrechtlichen Fragen beraten und vertreten wir Sie auch in Angelegenheiten der Obsorge und des Kontaktrechts.

Unsere Leistungen beinhalten insbesondere 

  • Errichtung und Überprüfung vertraglicher Regelungen vor und während Ehe, der eingetragenen Partnerschaft und Lebensgemeinschaft
  • Beratung zu den rechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen von Ehe, eingetragener Partnerschaft und Lebensgemeinschaft 
  • Errichtung und Überprüfung vertraglicher Regelungen über die Aufteilung des Vermögens im Scheidungs- bzw. Auflösungsfall
  • Beratung und Vertretung bei einvernehmlichen und streitigen Scheidungen sowie in Verfahren über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse
  • Beratung und Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten
  • Beratung und Vertretung in Obsorge- und Kontaktrechtsangelegenheiten